Satzung der Rieckenbergstiftung

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

Die Stiftung führt den Namen „Rieckenbergstiftung - Stiftung Mandelsloh". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mandelsloh.

§ 2 Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich Mandelsloh und Umgebung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten
  • Unterstützung von Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen
  • Pflege und Erhalt von historischen Bauwerken und Denkmälern

§ 3 Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 4 Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten.

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