Die Stiftung entsteht aus einem Vermächtnis
16 Jahre nach dem Ableben des am 23. September 1888 verstorbenen Hofbesitzers Heinrich Rieckenberg übertragen, wie es in der Stiftungsurkunde vom 19. Dezember 1904 heißt, die Erben Heinrich, Ida und Sophie „in Ausführung einer mündlichen Anordnung ihres vorgenannten Erblassers hierdurch der politischen Gemeinde Mandelsloh ü/S. ein Kapital von 8844 Mark 38 Pfg. nebst Sparkassenzinsen seit 1.Januar 1904 zu Eigentum“.
In einem persönlichen Schreiben des damaligen preußischen Landrats an die Erben wurde sogar die Abführung einer Schenkungssteuer gefordert.
„Die Stiftung dieses Kapitals soll die Seßhaftmachung eines Arztes und die Gründung und Unterhaltung einer Apotheke in Mandelsloh befördern.“
Weiter heißt es in der uns im Original vorliegenden Urkunde: „Das vorbezeichnete Kapital und alles, was zu demselben an Vermögenswerth hinzukommt oder an seine Stelle tritt, soll Eigentum der politischen Gemeinde Mandelsloh ü/S. sein, soll aber von dem übrigen Vermögen dieser Gemeinde als gesondertes Vermögensstück verwaltet werden und soll den Namen ‚H. Rieckenberg-Stiftung‘ führen.
Das vorbezeichnete Kapital soll in erster Linie zum Ankauf eines geeigneten Hauses, welches tunlichst in Mandelsloh ü/S. liegen soll, oder zur Errichtung eines solchen verwendet werden, und soll dieses Haus dem jeweilig in Mandelsloh ansässigen Arzte als Wohnung überwiesen werden.“
