Historie

120 Jahre Stiftungsgeschichte in Mandelsloh

Die Geschichte der Rieckenbergstiftung beginnt mit einem Vermächtnis für die medizinische Versorgung vor Ort und entwickelt sich zu einer Stiftung, die das Gemeinwohl in Mandelsloh bis heute prägt.

1904

Stiftungsurkunde und ursprünglicher Zweck

1907

Anpassung des Stiftungszwecks

1912

Baugenehmigung für das Arzthaus

1985

Errichtung als selbständige Stiftung

Erste Seite der Gründungsurkunde der Rieckenbergstiftung

Originaldokument

Die Gründungsurkunde von 1904

Die Urkunde hält den ursprünglichen Stiftungszweck fest und ist bis heute ein zentrales Zeugnis der Entstehungsgeschichte.

Urkunde ansehen

Aus dem Vermächtnis heraus

Die Stiftung trägt bis heute die Handschrift ihrer Gründerfamilie.

Das Andenken an Heinrich und Ida Rieckenberg ist eng mit der Geschichte der Stiftung verbunden. Ihre Namen stehen für eine Haltung, die Verantwortung vor Ort nicht als Moment, sondern als Auftrag versteht.

Porträt von Heinrich Rieckenberg

Heinrich Rieckenberg

Hofbesitzer, dessen Vermächtnis die Grundlage der Stiftung wurde.

Porträt von Ida Rieckenberg

Ida Rieckenberg

Als Erbin an der Übertragung des Stiftungsvermögens beteiligt.

1904

Die Stiftung entsteht aus einem Vermächtnis

16 Jahre nach dem Ableben des am 23. September 1888 verstorbenen Hofbesitzers Heinrich Rieckenberg übertragen, wie es in der Stiftungsurkunde vom 19. Dezember 1904 heißt, die Erben Heinrich, Ida und Sophie „in Ausführung einer mündlichen Anordnung ihres vorgenannten Erblassers hierdurch der politischen Gemeinde Mandelsloh ü/S. ein Kapital von 8844 Mark 38 Pfg. nebst Sparkassenzinsen seit 1.Januar 1904 zu Eigentum“.

In einem persönlichen Schreiben des damaligen preußischen Landrats an die Erben wurde sogar die Abführung einer Schenkungssteuer gefordert.

„Die Stiftung dieses Kapitals soll die Seßhaftmachung eines Arztes und die Gründung und Unterhaltung einer Apotheke in Mandelsloh befördern.“

Weiter heißt es in der uns im Original vorliegenden Urkunde: „Das vorbezeichnete Kapital und alles, was zu demselben an Vermögenswerth hinzukommt oder an seine Stelle tritt, soll Eigentum der politischen Gemeinde Mandelsloh ü/S. sein, soll aber von dem übrigen Vermögen dieser Gemeinde als gesondertes Vermögensstück verwaltet werden und soll den Namen ‚H. Rieckenberg-Stiftung‘ führen.

Das vorbezeichnete Kapital soll in erster Linie zum Ankauf eines geeigneten Hauses, welches tunlichst in Mandelsloh ü/S. liegen soll, oder zur Errichtung eines solchen verwendet werden, und soll dieses Haus dem jeweilig in Mandelsloh ansässigen Arzte als Wohnung überwiesen werden.“

1907 bis 1908

Vom Arzt- und Apothekenzweck zum Krankenhausgedanken

Aufgrund einer Verfügung des Königlich-preußischen Landrats von Woyna vom 03. November 1907 haben die Rieckenberg’schen Erben dann bestimmt, daß die ganze Stiftungssumme nunmehr zum Bau eines Krankenhauses in Mandelsloh zu verwenden sei. In einer Gemeindeversammlung vom 16. November 1907 wurde der ursprüngliche Stiftungszweck modifiziert.

Im Protokoll wird festgehalten: „Da die Seßhaftmachung eines Arztes in Mandelsloh bislang nicht auf Schwierigkeiten gestoßen ist, vielmehr, abgesehen von kleinen Unterbrechungen hier immer ein Arzt wohnhaft gewesen, dies auch in Zukunft der Fall sein wird, da ferner an die Errichtung einer eigenen Apotheke in Mandelsloh in absehbarer Zeit nicht zu denken ist, haben die Rieckenbergschen Erben nunmehr bestimmt, daß die umseitig genannte Summe und die aufgelaufenen Zinsen zu dem Zwecke der Errichtung eines Krankenhauses mit Wohnung eines Arztes und Apothekers gewidmet werde.“

Etwa 1 Jahr (1906) zuvor gründete sich in Neustadt a. Rbge. ein Kreiskrankenhausverein. Daraufhin beschloss der Kreistag des Kreises Neustadt a. Rbge. am 20. Juli 1907, Zuschüsse zu den Kosten der Verzinsung und der Tilgung des Baukapitals der drei geplanten Krankenhäuser des Kreises in Neustadt, Wunstorf und Mandelsloh zu gewähren. Am 29. Juli 1908 vereinbarte der Kreistag zunächst mit der Stadt Wunstorf einen Beitrag zu den Kosten des Krankenhauses. Gleiches wurde auch für die geplanten Krankenhäuser in Neustadt und Mandelsloh in Aussicht gestellt.

Ob tatsächlich Gelder vom Landkreis geflossen sind, konnten wir noch nicht überprüfen.

1912 bis 1913

Das Haus der Stiftung wird gebaut und genutzt

Jedenfalls wurde von dem für die Stiftung bestimmten Geld ca. 4 Morgen Land gekauft und schließlich am 29. Februar 1912 die Baugenehmigung für den Bau eines Arzthauses durch Gemeindevorsteher Drösemeier und Landwirtschaftsrat Niemeyer erteilt.

Während des 1. Weltkrieges war das 1913 fertiggestellte Haus zeitweilig als Lazarett genutzt worden. Später wohnte fast immer ein Arzt dort.

Historisches Haus der Rieckenbergstiftung
Das 1913 fertiggestellte Haus wurde zeitweise als Lazarett genutzt und später fast durchgehend von Ärzten bewohnt.
1974 bis 1985

Von der treuhänderischen Verwaltung zur eigenständigen Stiftung

Die Vermögensmasse der unselbständigen Stiftung wurde bis zum 01.03.1974 durch die ehemalige Gemeinde Mandelsloh treuhänderisch verwaltet. Seit dem 01.03.1974 erfolgte die treuhänderische Verwaltung durch die Stadt Neustadt a. Rbge. als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten ehemaligen Gemeinde Mandelsloh.

Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. hat nach Rücksprache mit den Rieckenberg’schen Erben am 03. April 1980 einstimmig beschlossen: 1. den ursprünglichen Stiftungszweck der Rieckenbergstiftung im Stadtteil Mandelsloh gemäß der Stiftungsurkunde vom 19.12.1904, nämlich die Ansässigmachung eines Arztes und die Einrichtung einer Apotheke in Mandelsloh, zu belassen, 2. den mit Beschluß der Gemeindemitglieder der Gemeinde Mandelsloh Überm See vom 16.11.1907 geänderten Stiftungszweck, die Errichtung eines Krankenhauses in Mandelsloh, sofern dieser rechtswirksam geworden ist, aufzuheben, 3. den ursprünglichen Stiftungszweck gemäß Stiftungsurkunde vom 19.12.1904 um den Zweck der Ansässighaltung von öffentlichen Einrichtungen (wie Polizeidienststelle, Bücherei und Verwaltungsaußenstelle der Stadt Neustadt a. Rbge.) im Ortsteil Mandelsloh zu erweitern.

Das Stiftungsvermögen soll zunächst in Verfolg dieses Zweckes zur Unterhaltung des Hauses Mandelsloher Straße 37 im Ortsteil Mandelsloh verwendet werden. Überschüsse sollen nach der Entscheidung des Ortsrates der Ortschaft Mandelsloh für soziale und kulturelle Angelegenheiten im Ortsteil Mandelsloh verwendet werden.

Als nunmehr selbständige Stiftung des privaten Rechts wurde die Rieckenbergstiftung - Stiftung Mandelsloh durch Beschluß des Rates der Stadt Neustadt a. Rbge. vom 04.07.1985 errichtet. Die Bezirksregierung Hannover hat die Errichtung der Stiftung am 12.07.1985 genehmigt.

Seit 2002

Die Stiftung entwickelt ihren Auftrag weiter

2002 beschloss der Vorstand eine Überarbeitung der Satzung mit dem Ziel der Bildung eines Kuratoriums und eines Zustifterkreises, außerdem ist der Stiftungszweck den aktuellen Bedürfnissen angepasst worden.

Die Weitsichtigkeit der Vorfahren zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Bereich der Region „Untere Leine“ beizutragen, ist auch für uns heute und morgen Verpflichtung.

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